AGB - Perfect Tours

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN der Reisebüro Glärnisch AG

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten in Kraft, sobald die Buchung durch das Reisebüro Glärnisch AG entweder mündlich per Telefon, schriftlich per E-Mail oder mit einer Rechnung/Bestätigung per Post bestätigt wurde.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AGB)

der Reisebüro Glärnisch AG

1. Haftung
1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle von der Reisebüro Glärnisch AG organisierten Reisearrangements sowie für sämtliche sonstigen von uns angebotenen Leistungen.

Die Reisebüro Glärnisch AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der Reiseleitung, unserer Vertretung oder unserem Vertragspartner vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst maximal den vereinbarten Reisepreis.

1.2 Vermittel­te Leistungen
Bei von der Reisebüro Glärnisch AG vermittelten Leistungen (z. B. Nur-Flug-Arrangements, Fährpassagen, Eintrittskarten) gelten die jeweiligen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Gesellschaften. Für Flugplan- oder Programmänderungen wird keine Haftung übernommen. Die Reisebüro Glärnisch AG haftet nicht für Änderungen im Reiseablauf, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder auf Verspätungen und Ausfälle Dritter, für die sie nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind.

1.3 Personen- und Sachschäden
Bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die von der Reisebüro Glärnisch AG schuldhaft verursacht wurden, haftet die Reisebüro Glärnisch AG für den unmittelbaren Schaden.
Haftet sie für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an die Reisebüro Glärnisch AG abzutreten. Bei Transporten durch Drittunternehmen (z. B. Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busgesellschaften) richtet sich die Haftung nach den einschlägigen internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

1.4 Haftungsbeschränkung
Besteht eine Haftung der Reisebüro Glärnisch AG für Sach- oder Vermögensschäden, ist die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehaltlich abweichender internationaler Bestimmungen).

1.5 Fremdleistungen vor Ort
Vor Ort können zusätzliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden, die nicht Bestandteil des gebuchten Reisearrangements sind. Für solche Fremdleistungen übernimmt die Reisebüro Glärnisch AG keine Haftung.

1.6 Versicherung
Zur Deckung von Reiserisiken (z. B. Annullation, Assistance, Reisegepäck, Unfall) wird der Abschluss einer Reiseversicherung dringend empfohlen. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne.

2. Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen Ihnen und der Reisebüro Glärnisch AG kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung zustande – schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Rechte und Pflichten gemäss Vertrag und diesen AGB. Sonderwünsche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2.2 Foto-, Film- und Tonrechte
Teilnehmende an Reisen oder Veranstaltungen der Reisebüro Glärnisch AG erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese dürfen vom Veranstalter zu Kommunikations-, Presse- oder Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Drucksachen) verwendet werden. Eine Vergütung erfolgt nicht.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise

Die Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten oder Angeboten. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) bei Unterbringung im Doppelzimmer. Einzelzimmerzuschläge, Kinderermässigungen oder andere Preisvarianten werden separat ausgewiesen.

3.2 Anzahlung
Nach Annahme der Buchung ist eine Anzahlung von CHF 500.– pro Person fällig. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, führt dies nicht automatisch zur Annullation, die Reisebüro Glärnisch AG kann jedoch nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurücktreten und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person, maximal CHF 500.– pro Auftrag, erheben.

3.2a Flug-, Event- und Sonderbuchungen
Bei bestimmten Leistungen – insbesondere Flugtickets, Sport- oder Eventtickets (z. B. Fussballspiele, Konzerte), Kreuzfahrten, Spezialarrangements oder anderen nicht erstattbaren Leistungen – kann die vollständige Bezahlung bereits bei Buchung erforderlich sein. Der entsprechende Betrag ist sofort fällig und nicht Teil der allgemeinen Anzahlung gemäss Ziffer 3.2, sondern separat geschuldet. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, ist die Reisebüro Glärnisch AG berechtigt, die Buchung zu annullieren. Bereits entstandene oder von Dritten (z. B. Fluggesellschaften, Veranstaltern) verrechnete Kosten, einschliesslich Stornogebühren, werden dem Kunden vollumfänglich belastet.

3.3 Restzahlung
Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Abreise zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gilt die Buchung als storniert, und es kommen die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 4 zur Anwendung. Reisedokumente werden nach Eingang der vollständigen Zahlung ausgehändigt.

3.4 Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort bei Buchung fällig.

3.5 Nur-Landarrangements
Für Nur-Landarrangements (ohne Hin-/Rücktransport ab Schweiz) wird eine Buchungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag, erhoben. Diese Gebühr ist nicht rückerstattbar.

3.6 Preisänderungen
In Ausnahmefällen (z. B. Treibstoffzuschläge, staatliche Abgaben, Steuern, Wechselkursänderungen) kann eine Preisanpassung notwendig werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis spätestens 21 Tage vor Abreise erfolgt und auf nachweisliche Kostensteigerungen zurückzuführen ist.
Übersteigt die Erhöhung 10 % des Gesamtpreises, können Sie innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

3.7 Mehrere Hotelbuchungen und Zusatzleistungen
Bei mehreren Hotelbuchungen (weniger als 7 Nächte pro Hotel) wird eine Reservierungsgebühr von CHF 30.– pro Hotel erhoben.
Zusätzliche Kostenanteile für Beratung oder Reservation können verrechnet werden.

4. Annullation, Umbuchung, Änderung
4.1 Form der Mitteilung
Annullationen, Änderungen oder Umbuchungen müssen der Reisebüro Glärnisch AG schriftlich (per E-Mail oder Post) mitgeteilt werden. Bereits erhaltene Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.

4.2 Bearbeitungsgebühren
Für Annullationen, Änderungen oder Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– bis CHF 500.– pro Person erhoben. Diese ist nicht durch eine Annullationskostenversicherung gedeckt.

4.3 Annullationskosten
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren fallen folgende Kosten in Prozent des Arrangementpreises an:

Zeitraum vor Reisebeginn Annullationskosten
59–29 Tage 25 %
28–15 Tage 50 %
14–10 Tage 75 %
9–1 Tage / Nichterscheinen 100 %

Für Gruppenreisen, Sport- oder Eventtickets (z. B. Fussballspiele, Konzerte), Flugspezialtarife, Rundreisen oder Sonderaktionen gelten besondere Bedingungen.

4.4 Vorzeitiger Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Nicht genutzte Leistungen werden, sofern erstattungsfähig, rückvergütet.
Bei Last-Minute-Buchungen ab 21 Tage vor Abreise werden im Falle einer Annullation 100 % des Arrangementpreises verrechnet.

4.5 Berechnungsgrundlage
Massgebend ist das Eingangsdatum Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle. Fällt dieses auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.

4.6 Ersatzreisende
Sie können eine geeignete Ersatzperson stellen, sofern diese die Reisebedingungen erfüllt. Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren oder deren Lasten.
Sie und der Ersatzreisende haften solidarisch für die Zahlung des Reisepreises.

5. Beanstandungen
Mängel oder Abweichungen sind unverzüglich vor Ort der Reiseleitung, Vertretung oder dem Leistungsträger zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Falls keine Lösung möglich ist, lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen und reichen Sie diese innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr schriftlich bei der Reisebüro Glärnisch AG ein.

6. Reiseabsage oder -änderung durch die Reisebüro Glärnisch AG
Die Reisebüro Glärnisch AG kann eine Reise absagen oder ändern:

6.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z. B. Nichtzahlung).

6.2 Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (bis 21 Tage vor Abreise).

6.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemie, Unruhen, Streiks).

6.4 Wenn das beauftragte Transportunternehmen ausfällt – Ersatz durch gleichwertige Leistung bleibt vorbehalten.

6.5 Aus anderen wichtigen Gründen.

In allen Fällen werden maximal die einbezahlten Beträge erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Annullationsschutz und Versicherung
7.1 Annullationsschutz

Ein Annullationsschutz wird empfohlen. Er deckt die vertraglich geschuldeten Kosten bei Rücktritt infolge:

plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall oder Tod des Reisenden oder naher Angehöriger,

erheblicher Sachschäden (z. B. Brand, Elementarereignisse).

Der Nachweis muss durch ein offizielles Dokument erfolgen. Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.

7.2 Ergänzender Versicherungsschutz
Die Haftung von Reise- und Transportunternehmen ist begrenzt. Wir empfehlen ergänzende Versicherungen, insbesondere bei Sport- und Aktivreisen (z. B. Tauchen, Surfen).

8. Einreisevorschriften
Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
Bei Verweigerung der Einreise gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Reisenden.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Reisebüro Glärnisch AG findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der Reisebüro Glärnisch AG.