ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
AGB's
1. HAFTUNG
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für von Reisebüro Glärnisch AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von Reisebüro Glärnisch AG angebotenen Leistungen. Reisebüro Glärnisch AG vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der Reiseleitung, unserer Vertretung oder unserem Vertragspartner an Ort nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, und umfasst den vereinbarten Reisepreis.
1.2 Bei von Reisebüro Glärnisch AG vermittelten Nur-Flug-Arrangements und Fährpassagen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Für Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Reisebüro Glärnisch AG nicht für Aenderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Reisebüro Glärnisch AG nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
1.3 Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, die von Reisebüro Glärnisch AG schuldhaft verursacht wurden, haftet Reisebüro Glärnisch AG nur für den unmittelbaren Schaden. Haftet Reisebüro Glärnisch für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an Reisebüro Glärnisch abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich nach den internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt.
1.4 Falls eine Haftung von Reisebüro Glärnisch AG für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Uebereinkommen) .
1.5 Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von Ausflügen am Ferienort, die nicht über die örtliche Reisebüro Glärnisch AG Vertretung erfolgen, kann Reisebüro Glärnisch AG keine Haftung übernehmen.
1.6 Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (SOS, Assistance, Reisegepäck, Unfall usw.) sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügenden Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen das Reisebüro Glärnisch.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Reisebüro Glärnisch AG kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Reisebüro Glärnisch AG wirksam. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und bestätigt worden sind.
2.2 Foto-/Film-/und Tonrecht
Der Veranstalter, die Reisebüro Glärnisch AG, erlaubt ausschliesslich Medien und Künstlern unserer Veranstaltungen, dass sie diese Veranstaltung auf Foto & Film in Ton und Bild aufnehmen können.
Wer mit der Reisebüro Glärnisch AG, einer Event oder Spezialreise betritt ist damit einverstanden, dass er gefilmt und fotografiert wird und dass diese Bilder in Presse, Homepage oder für jede andere Zwecke genutzt werden können.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Preise für Reisearrangements ersehen sie aus den aktuellen Preislisten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
3.2 Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von Fr. 500.- pro Person zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Reisebüro Glärnisch AG die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten von CHF 200.- pro Person, bzw. CHF 500.- pro Auftrag erheben.
3.3 Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Reisebüro Glärnisch AG die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten nach Ziffer 3.2 geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt oder zugestellt.
3.4 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar bei Buchung zu bezahlen. Eine Anzahlung wird hinfällig.
3.5 Für Nur-Landarrangement (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz), erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.- pro Auftrag.
3.6 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöhnt werden müssen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.
3.7 Bei mehreren Hotelbuchungen (weniger als 7 Nächte pro Hotel), erheben wir eine Reservationsgebühr von Fr. 30.- pro Übernachtungshotel. 3.8 Ihre Buchungsstelle kann neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben.
4. ANNULLATION, UMBUCHUNG, ÄNDERUNG
4.1 Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen (annullieren), eine Änderung oder Umbuchung wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 200.- bis Fr. 500.- als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.
4.3 Bei Annullation, änderungen oder Umbuchungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (3.2) folgende Kosten in % des Arrangementpreises erhoben: 59-29 Tage 25 % vor Reisebeginn: 29-15 Tage 50% vor Reisebeginn: 15-10 Tage 75% vor Reisebeginn: 10-1 Tage 100% vor Reisebeginn: Nicht- oder spätem Erscheinen: 100% Spezielle Annulierungs- und Umbuchungsbedingungen für Gruppenreisen oder bei einzelnen Leistungen (z. b. Flugspezialtarife, Rundreisen, usw.) bleiben vorbehalten.
4.4 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Reisebüro Glärnisch AG den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen nach Möglichkeit zurückzahlen. (Beachten Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung). Lastminute: Bei Rücktritt von Sonderaktionen und Last Minute-Buchungen: ab 21 Tage vor Abreise werden 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt.
4.5 Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.
4.6 Die Annullationskosten werden in Härtefällen von unserem Annullationskostenschutz übernommen.
4.7 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Die Nennung eines Ersatzreisenden muss rechtzeitig erfolgen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, sowie dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Reisebüro Glärnisch AG orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Können die Bedingungen für Ersatzreisende nicht erfüllt werden, gilt Ihre Reiseabsage als Annullation.
5. BEANSTANDUNGEN
5.1 Entspricht die Reise nicht der Auftragsbestätigung, oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt, bei der örtlichen Reisebüro Glärnisch AG Vertretung oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Reisebüro Glärnisch AG Vertretung oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie in Ihrem Reisebüro oder an Reisebüro Glärnisch AG spätestens innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten.
6. REISEABSAGE ODER ÄNDERUNG DURCH REISEBÜRO GLÄRNISCH AG
6.1 Reisebüro Glärnisch AG ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Ihnen Reisebüro Glärnisch AG den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten und weitere Schadenersatzforderungen.
6.2 Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Reisebüro Glärnisch die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Es werden Ihnen maximal die einbezahlten Beträge vergütet.
6.3 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, terroristische Akte, behördliche Massnahmen oder Streiks) können Reisebüro Glärnisch AG veranlassen, die Reise auch kurzfristig abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträge vergütet.
6.4 für den Fall, dass das von Reisebüro Glärnisch AG verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhergesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich Reisebüro Glärnisch AG vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeutypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.
6.5 Reisebüro Glärnisch AG ist berechtigt, die Reise aus weiteren Gründen abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträge vergütet.
7. ANNULLATIONSSCHUTZ
7.1 Der Erwerb eines Annullationsschutzes ist für alle Reiseteilnehmer immer zu empfelen. Denn er deckt dem rechtmässigen Inhaber in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt allfällig geschuldete Annullationskosten bei folgenden Ereignissen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden Lebenspartners im selben Haushalt. Ausserdem bei bedeutenden Sachschäden infolge Feuersbrunst oder Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist mit einem offiziellen Dokument zu erbringen. Ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der Rücktrittskosten ist vorhanden, wenn ein weder verwandter noch verschwägerter Teilnehmer der Reisegruppe wegen eines durch den Rücktrittsschutz gedeckten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.
7.2 Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Insbesondere machen wir auf die erhöhten Risiken bei Surf und Taucherausflügen aufmerksam. Reisebüro Glärnisch AG empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.
8. EINREISEVORSCHRIFTEN
8.1 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung haben Sie die Rückreisekosten selbst zu übernehmen.
9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
9.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Reisebüro Glärnisch AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
9.2 Klagen gegen Reisebüro Glärnisch AG können nur an seinem Hauptsitz angebracht werden: Reisebüro Glärnisch AG, 8753 Mollis (Schweiz).
Stand Juli 2019.