AGB - Perfect Tours

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN der Reisebüro Glärnisch AG

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten in Kraft, sobald die Buchung durch das Reisebüro Glärnisch AG entweder mündlich per Telefon, schriftlich per E-Mail oder mit einer Rechnung/Bestätigung per Post bestätigt wurde.

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AGB)

HAFTUNG
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für von der Reisebüro Glärnisch AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von der Reisebüro Glärnisch AG angebotene Leistungen. Die Reisebüro Glärnisch AG vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der Reiseleitung, unserer Vertretung oder unserem Vertragspartner vor Ort nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst den vereinbarten Reisepreis.

1.2 Bei von der Reisebüro Glärnisch AG vermittelten Nur-Flug-Arrangements und Fährpassagen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Für Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Reisebüro Glärnisch AG nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für die die Reisebüro Glärnisch AG nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind.

1.3 Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, die von der Reisebüro Glärnisch AG schuldhaft verursacht wurden, haftet die Reisebüro Glärnisch AG nur für den unmittelbaren Schaden. Haftet die Reisebüro Glärnisch für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an die Reisebüro Glärnisch AG abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) auftreten, sind die Entschädigungsansprüche, auf die in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen festgelegten Beträge beschränkt.

1.4 Falls eine Haftung der Reisebüro Glärnisch AG für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).

1.5 Außerhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen erfordert, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von Ausflügen am Ferienort, die nicht über die örtliche Reisebüro Glärnisch AG Vertretung erfolgen, kann die Reisebüro Glärnisch AG keine Haftung übernehmen.

1.6 Wir empfehlen Ihnen, zur Deckung der Reiserisiken eine Reiseversicherung (SOS, Assistance, Reisegepäck, Unfall usw.) abzuschließen, sofern Sie nicht bereits entsprechende Versicherungen mit ausreichendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen die Reisebüro Glärnisch AG.

VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der Reisebüro Glärnisch AG kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung, zum Beispiel über das Kontaktformular auf unserer Webseite, zustande. Ab diesem Zeitpunkt treten die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die Reisebüro Glärnisch AG in Kraft. Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und bestätigt wurden.

2.2 Foto-/Film-/und Tonrecht: Der Veranstalter, die Reisebüro Glärnisch AG, erlaubt ausschließlich Medien und Künstlern unserer Veranstaltungen, diese Veranstaltung auf Foto & Film in Ton und Bild aufzunehmen. Personen, die an Veranstaltungen oder Spezialreisen der Reisebüro Glärnisch AG teilnehmen, stimmen zu, dass sie gefilmt und fotografiert werden können und dass diese Bilder in der Presse, auf der Homepage oder für jeden anderen Zweck verwendet werden können.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Preise für Reisearrangements ergeben sich aus den aktuellen Preislisten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nicht anders in der Preisliste angegeben, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.

3.2 Bei Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von CHF. 500.- pro Person erforderlich. Sollte die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht erhalten, führt dies nicht automatisch zur Stornierung der Reise. Jedoch behält sich die Reisebüro Glärnisch AG das Recht vor, die Reiseleistungen zu verweigern und Bearbeitungsgebühren von CHF 200.- pro Person bzw. CHF 500.- pro Auftrag zu erheben.

3.3 Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Reisebüro Glärnisch AG die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten gemäß Ziffer 3.2 geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhalten Sie die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags.

3.4 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar bei Buchung zu bezahlen. Eine Anzahlung entfällt.

3.5 Für Nur-Landarrangements (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.- pro Auftrag.

3.6 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöht werden müssen (z.B. aufgrund von Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.).

3.7 Bei mehreren Hotelbuchungen (weniger als 7 Nächte pro Hotel) erheben wir eine Reservierungsgebühr von Fr. 30.- pro Übernachtungshotel. Ihre Buchungsstelle kann neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben.

ANNULATION, UMBUCHUNG, ÄNDERUNG
4.1 Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung wünschen, müssen Sie dies der Reisebüro Glärnisch AG per Schreiben, am besten per Mail oder Post mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.

4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Bearbeitungsgebühren von Fr. 200.- bis Fr. 500.- erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren sind nicht durch die Annullationskostenversicherung abgedeckt.

4.3 Bei Annullation, Änderungen oder Umbuchungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 4.2 folgende Kosten in % des Arrangementpreises erhoben: 59-29 Tage vor Reisebeginn: 25 %, 29-15 Tage vor Reisebeginn: 50 %, 15-10 Tage vor Reisebeginn: 75 %, 10-1 Tage vor Reisebeginn: 100 %, Nichterscheinen oder spätes Erscheinen: 100 %. Spezielle Annulierungs- und Umbuchungsbedingungen für Gruppenreisen oder bei einzelnen Leistungen (z. B. Flugspezialtarife, Rundreisen usw.) bleiben vorbehalten.

4.4 Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, kann Ihnen die Reisebüro Glärnisch AG den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällig nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Ihnen nach Möglichkeit erstattet. (Beachten Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung). Last Minute: Bei Rücktritt von Sonderaktionen und Last-Minute-Buchungen ab 21 Tage vor Abreise werden 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt.

4.5 Maßgebend für die Berechnung des Annullations- und Änderungsdatums ist der Eingang Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.

4.6 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Die Nennung eines Ersatzreisenden muss rechtzeitig erfolgen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und seiner Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 3.2 und alle anfallenden Mehrkosten sind von Ihnen oder dem Ersatzreisenden zu tragen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Die Reisebüro Glärnisch AG informiert Sie innerhalb angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung kann mehrere Tage dauern. Können die Bedingungen für Ersatzreisende nicht erfüllt werden, gilt Ihre Reiseabsage als Annullation.

BEANSTANDUNGEN
5.1 Entspricht die Reise nicht der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt, bei der örtlichen Reisebüro Glärnisch AG Vertretung oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und kostenlose Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Reisebüro Glärnisch AG Vertretung oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie Ihrem Reisebüro oder der Reisebüro Glärnisch AG spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich mitteilen.

REISEABSAGE ODER -ÄNDERUNG DURCH DIE REISEBÜRO GLÄRNISCH AG
6.1 Die Reisebüro Glärnisch AG ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass geben. In diesem Fall erstattet Ihnen die Reisebüro Glärnisch AG den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten und weitere Schadenersatzforderungen.

6.2 Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reisebüro Glärnisch die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Es werden Ihnen maximal die einbezahlten Beträge erstattet.

6.3 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, terroristische Akte, behördliche Maßnahmen oder Streiks) können die Reisebüro Glärnisch AG veranlassen, die Reise auch kurzfristig abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträge erstattet.

6.4 Im Falle, dass das von der Reisebüro Glärnisch AG verpflichtete Flugtransportunternehmen aus unvorhergesehenen Gründen den Flug nicht wie geplant durchführen kann, behält sich die Reisebüro Glärnisch AG vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, einem anderen Flugzeugtyp oder zu anderen Flugzeiten durchzuführen.

6.5 Die Reisebüro Glärnisch AG ist berechtigt, die Reise aus weiteren Gründen abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträge erstattet.

ANNULATIONSSCHUTZ
7.1 Der Erwerb eines Annullationsschutzes wird allen Reiseteilnehmern empfohlen, da er dem rechtmäßigen Inhaber in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt alle eventuell geschuldeten Annullationskosten bei folgenden Ereignissen deckt: bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden Lebenspartners im selben Haushalt. Außerdem bei bedeutenden Sachschäden infolge von Feuer oder anderen Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist durch ein offizielles Dokument zu erbringen. Ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der Rücktrittskosten besteht, wenn ein weder verwandter noch verschwägerter Teilnehmer der Reisegruppe wegen eines durch den Rücktrittsschutz gedeckten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.

7.2 Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Insbesondere machen wir auf die erhöhten Risiken bei Surf- und Tauchausflügen aufmerksam. Die Reisebüro Glärnisch AG empfiehlt Ihnen daher, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.

EINREISEVORSCHRIFTEN
8.1 Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Bei einer eventuellen Einreiseverweigerung haben Sie die Rückreisekosten selbst zu tragen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
9.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Reisebüro Glärnisch AG ist schweizerisches Recht anwendbar.